1. LADEMITTEL
Nicht vollständig getauschte Euro - Lademittel sind binnen 14 Tagen an den Verlader frachtfrei zu retournieren. Bei verspäteter Rückgabe verrechnen wir 5,00 € Manipulationsgebühr je nicht getauschte Euro – Lademittel, nach diesem Zeitpunkt erfolgt eine unwiderrufliche Verrechnung der nicht retournierten Euro - Lademittel zum Preis von 15,00 € je Europalette und 125,00 € je Eurogitterbox excl. USt. zzgl. der Kosten für die Rückführung. Dieser Betrag wird sofort von in Ihrer Frachtrechnung in Abzug gebracht. Ein Nichttausch beim Empfänger entbindet Sie nicht von Ihrer Schuld.
2. GÜLTIGKEIT DES TRANSPORTAUFTRGAES
Dieser Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestätigung innerhalb von 60 Minuten nach Erhalt für Sie bindend. Falls Sie das Fahrzeug mit der vorgeschriebenen Größe und Ausstattung nicht fristgerecht stellen können, sind wir gezwungen, die Fracht anderweitig zu vergeben und die anfallenden Mehrkosten an Sie weiter zu verrechnen.
3. TERMINEINHALTUNG
Die Be- und Entladetermine sowie Be- und Entladezeiten in diesem Transportauftrag sind bindend und einzuhalten. Sollten Verspätungen auftreten müssen wir sofort verständigt werden! Anfallende Mehrkosten durch die Nichteinhaltung der Termine (wie z.B. Überstunden, Bandstillstände, usw.) werden von uns an Sie weiter verrechnet.
4. WEITERGABE AN DRITTE
Wird dieser Transport an Dritte weitergegeben, ist es Ihre alleinige Aufgabe, dass alle in diesen Auftrag angeführten Vereinbarungen auch durch den Dritten erfüllt werden.
5. VORSCHRIFTEN DES ABSENDERS BZW. EMPFAENGERS
Die speziellen Vorschriften des Absenders und Empfängers und das Verhalten auf seinem Betriebsgelände müssen beachtet und eingehalten werden.
6. EINGESETZTE FAHRZEUGE
Es dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, welche allen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechen und alle nötigen Genehmigungen vorliegen haben. Der Frachtführer (in Weiterfolge der Fahrer) ist für die ordnungsgemäße Verstauung und Sicherung der Ladung am Fahrzeug verantwortlich.
7. EINGESETZTE FAHRZEUGLENKER (FAHRER)
Es dürfen nur Fahrzeuglenker eingesetzt werden, welche die erforderlichen Fahrlizenzen besitzen. Fahr- bzw. Einreiseverbote in diverse Länder sind Ihrerseits zu beachten.
8. GEFAHRGUT
Bei einem Transport von Gefahrgut laut ADR/GGVSE idgF. verpflichten Sie sich ein Fahrzeug in einwandfreiem und tadellosen Zustand zu stellen. Alle Ausrüstungsgegenstande (Fahrzeug- und Persönliche Ausrüstung lt. Schriftlichen Weisungen) sind von Ihnen beizustellen. Der Fahrzeuglenker muss in Besitz eines gültigen Gefahrgutlenkausweises (ADR-Bescheinigung) sein. Das Fahrzeug muss eine erhöhte Kraftfahrhaftpflichtversicherung haben. Gegen eine Kontrolle vor der Beladung des Fahrzeuges unsererseits haben Sie keine Einwände. Sollten Ausrüstungsgegenstände fehlen oder fehlerhaft sein, müssen diese von Ihnen sofort ersetzt werden.
9. WETTBEWERBSKLAUSEL
Kundenschutz gilt als vereinbart. Bei Nichteinhaltung dieses Punktes wird eine Frachtzahlung nicht mehr erfolgen. Weiteres wird ein einmaliger Pauschalbetrag in der Höhe von 10.000,00 € an Sie weiterverrechnet.
10. ABRECHNUNG
Eine Abrechnung hat nur mit original unterzeichneten Ablieferbeleg zu erfolgen, ebenfalls muss dieser den Namen des Empfängers/Unterzeichners in Druckbuchstaben erhalten. Es müssen sowohl Datum und Uhrzeit vermerkt werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt der original unterzeichnete CMR. Alle in diesem Frachtauftrag genannten Beträge sind € - Beträge. Sollten diese Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor Ihre Rechnung unbezahlt an Sie zu retournieren.
11. VERSICHERUNG
Sie haften gemäß CMR, die CMR - Versicherung muss durch Sie eingedeckt werden (mindestens 300.00,00 €).
12. PARKEN UND HALTEN
Das Fahrzeug darf an keinen ungesicherten und unbeleuchtet Plätzen abgestellt werden. Beim Verlassen des Fahrzeuges ist dieses zu versperren (auch die Ladefläche) Das Fahrzeug muss grundsätzlich auf bewachten Parkflächen abgestellt werden.
13. STANDGELD
Für die Be- und Entladung sind je 24 Stunden frei von Standgeldforderungen. Stehzeitforderungen werden von uns ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert und müssen uns durch den Versender/Empfänger bestätigt werden, welche Datum und Uhrzeit beinhalten, übersendet werden. Diese Standzeit wird dann mit 20,00 € pro Stunde oder höchstens mit 125,00 € pro Tag vergütet.
14. MINDESTLOHNGESETZ (MiLoG) ZUM 01.01.2015
Bezüglich des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Deutschland erklären wir, dass wir uns an die gesetzlichen Vorschriften des MiLoG insbesondere im Bereich des Mindestlohnes halten. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Nachunternehmer bei Auftragsannahme seinerseits zur uneingeschränkten Einhaltung des MiLoG in der jeweils gültigen Fassung. Bei Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen stellt der Auftragnehmer (Nachunternehmer) die Spedition Ritan-Hein von jeglichen finanziellen Ansprüchen Dritter und allen Kosten inklusive Bußgeldern frei.
15. ALLGEMEINES
Die Firma Ritan - Hein ist jederzeit berechtigt gegenüber dem Frachtentgelt oder sonstigen Forderungen seines Vertragspartners mit Gegenforderungen welcher Art auch immer aufzurechnen.
16. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für beide Parteien ist Darmstadt, BR Deutschland.